Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Mag. Markus Wallner, sehr geehrter Herr Landesrat Ing. Erich Schwärzler, sehr geehrte Frau Landesrätin Dr. Greti Schmid,
sehr geehrter Herr Dr. Hans-Peter Ludescher, sehr geehrter Herr Mag. Arnold Brunner,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Karl Hueber!
Sehr geehrter Herr Bischof Dr. Benno Elbs!
Wir wenden uns an Sie alle, da Sie Entscheidungsträger sind, an Positionen mit Macht und Einfluss sitzen und – wie wir hoffen – über Möglichkeiten verfügen, die Unmögliches möglich machen können. Uns ist bewusst, dass Sie sich in dieser Hinsicht nicht zur Einflussnahme berechtigt sehen. Da das bestehende Asylgesetz so wenig Schutz bietet und ein „Humanitäres Bleiberecht“ dem Ministerium unterstellt ist, wollen wir Sie erst recht darum bitten, Ihren „informellen Einfluss“ geltend zu machen und denen eine Stimme geben, die keine haben.
Wir wenden uns an Sie im Namen von: (Namen aus Sicherheitsgründen auf dieser Seite nicht veröffentlicht!)
- Mainullah – Afghanistan
- Khan – Pakistan
- Zaheer – Pakistan
- Usman – Pakistan
Diese vier Menschen haben in Österreich um Asyl angesucht, sind in ihren jeweiligen sehr zügigen Asylverfahren negativ beschieden worden und haben inzwischen die sog. „Aufforderung zur Ausreise“ durch die BH Bludenz zugestellt bekommen.
Nach rechtlichem Sinne sind sie damit illegal und sie erfüllen auch nicht die Kriterien eines fünfjährigen Aufenthaltes, die es ihnen ermöglichen könnte, einen Antrag auf humanitären Schutz zu stellen.
Wir beziehen uns auf einen Auszug der „Genfer Flüchtlingskommission“, den auch das Innenministerium als Grundlage für die Erteilung von Asyl, Bleiberecht und humanitären Schutz zitiert:
Ein Flüchtling ist eine Person, die
„…aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann…“
Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 („Genfer Flüchtlingskonvention“)
http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_asylwesen/
Frau Innenministerin Johanna Mikl-Leitner sprach den sehr wahren Satz in einem Interview gegenüber „Heute.at“ am 30.07.2013: „Mir tun die Menschen leid!“
Es läge also in ihrer Hand als weisungsbefugte Ministerin gemäß der Wahrung der Menschenrechte, gemäß dem Recht auf Asyl und gemäß ihrem „natürlichen Empfinden“ Flüchtlingen Schutz zu gewähren.
Tatsächlich ist es aber so, dass nur 1% aller Flüchtlinge aus Pakistan in Österreich Asyl bekommen. Im Vergleich dazu werden in Deutschland 25% aller pakistanischen Flüchtlinge anerkannt. Selbst diese eklatant höhere Anerkennungsrate ist immer noch absurd angesichts der hoch prekären Sicherheitslage in Pakistan.
Der Vergleich zwischen Österreich und Deutschland bringt uns zu der Ansicht, dass Österreich eindeutig seiner unterschriebenen Verpflichtung zu der Erklärung der Menschenrechte in zu geringem Maße nachkommt und dringend „Nachholbedarf“ besteht.
Täglich sind in den Medien weitere Schreckensmeldungen aus Afghanistan und Pakistan nachzulesen. Das Außenministerium rät dringend von Reisen in diese Länder ab, da der Schutz auf Leben dort nicht gewährleistet werden kann.
Es ist weltweit bekannt, dass die Taliban ein breit gespanntes Terrornetzwerk aufgebaut haben.
Diese vier jungen Männer haben teilweise Grauenvolles erlebt, Familienangehörige sind vor ihren Augen ermordet worden. Als ihr eigenes Leben durch die Taliban bedroht wurde, haben sie noch als Jugendliche ihr Land verlassen müssen. Sind auf abenteuerlichsten und sehr gefährlichen Wegen (Überfahrten auf dem Meer in überfüllten Flüchtlingsbooten) zuerst nach Griechenland oder in die Türkei gekommen, wurden auch dort „mit Stöcken geschlagen“ oder monatelang inhaftiert in nassen Verliesen, die sie nur knapp gesundheitlich überlebten. Irgendwann in Österreich angekommen, wurde ihnen nun ebenfalls der Schutz verwehrt.
Alle vier sind in Österreich nicht untätig herum gesessen: Sie haben mit großem Ehrgeiz teils Lesen und Schreiben und vor allem die deutsche Sprache erlernt, sie haben ÖsterreicherInnen kennen gelernt, sind von heimischen Familien „an Kindes statt“ angenommen worden. Einer von ihnen wird nun Vater: Er hat seine Frau – eine gläubige Katholikin- hier kennen gelernt. Aufgrund fehlender Papiere war es nicht möglich zu heiraten. Sie haben sich von einem Imam trauen lassen, der sie vor Gott legitimiert, anders wäre es für die junge Frau und auch Zaheer nicht möglich gewesen, ihrer Liebe zueinander Ausdruck zu geben. Inzwischen ist sie im 5. Monat schwanger.
Neben diesen vier jungen Männern sind nun also inzwischen viele weitere Menschen persönlich mit ihnen verbunden, sind persönlich durch die negativen Asylbescheide betroffen. Sie hoffen gemeinsam, engagieren sich und werden aufgrund der unmenschlichen Asylpolitik unfreiwillig auf eine Weise politisch, die sie sich niemals hätten erträumen lassen. Ein Gefühl der Scham und Ohnmacht macht sich breit!
Es haben sich also nicht nur vier junge Männer an Vindex – Schutz und Asyl gewendet, sondern gleich eine größere Anzahl von „Wahlfamilienvätern und –müttern“, von Freundinnen und Freunden, von LehrerInnen und führenden Institutionen in Vorarlberg.
Alle sind gleichermaßen betroffen, möchten ihrer Betroffenheit und Ohnmacht Ausdruck geben.
Daher bitten wir Sie also im menschlichen, christlichen und auch politischen Sinne, sich für Mainullah, Usman, Khan und Zaheer einzusetzen!
Wir bitten Sie ebenso, diesen jungen Männern und ebenfalls den Menschen, die hier leben und sich für sie einsetzen Gehör zu verschaffen, ihnen einen Termin zu geben und sich persönlich aus ihren Leben berichten zu lassen.
In den Fällen der vier jungen Männer ist – in jeweils sehr schnellen Verfahren, ohne ausreichende Rechtsberatung bzw. teilweise ohne Beschwerdeverfahren – wohl nach bestehendem Asylgesetz per Aktenlage entschieden worden und zu dem Urteil gekommen, es mögen keine ausreichenden politischen Gründe vorliegen. Dennoch ist aber außer Acht gelassen worden, wie sehr das Leben der genannten Männer aufgrund der völlig entgleisten politischen Situation in ihren Heimatländern und der Bedrohung durch die Taliban auf Leib und Leben bedroht ist.
Wir bitten im Namen der genannten Menschen um Ihr Engagement und eine Erteilung einer Bleibeberechtigung.
Bregenz, am 26.Februar 2014
Eva Fahlbusch, Geschäftsführerin von Vindex – Schhuz und Asyl e.V.
Peter Mennel, Obmann von Vindex – Schutz und Asyl e.V.
Wenn Sie sich diesem Schreiben anschliessen möchten schreiben Sie persönlich an die Verantwortlichen der Landesregierung oder unterstützen Sie durch Ihre Unterschrift:
Hiermit schließe ich mich vollinhaltlich der Bitte um Bleiberecht für Khan, Mainullah, Usman und Zaheer an.
Bitte tun Sie Ihr möglichstes, nutzen Sie Ihre Position und Ihr Einflussvermögen, um diesen jungen Männern eine Zukunft in Sicherheit und Frieden zu ermöglichen!
Bleiberechtsentscheidungen müssen wieder in die Hand der Landesregierungen!
Die Asylgesetze müssen humaner werden!
Schutz und Asyl ist Menschenrecht!
Bitte Name, Vorname und Adresse
an
info@vindex.or.at