Der diesjährige „Umbrella March“ in Bregenz wurde unter dem Schwerpunkt „Keine Abschiebungen in unsichere Staaten“, „Stop dem Dublin III-Gesetz“ abgehalten.
Gemeinsam mit der Alberschwender Dorfgemeinschaft „Wir sind Asyl“ und vielen engagierten Menschen, die sich dem Marsch durch die Stadt und der anschließenden Kundgebung vor der Landesregierung anschlossen, forderten Einheimische, Zugewanderte und Flüchtlinge eine humanere Flüchtlingspolitik, die Abschaffung des Dublin-Abschiebungs-Gesetzes und überbrachten erneut -wie bereits im letzten Jahr geschehen- eine Petition ein, die an die heimischen Politiker apelliert, humanitäres Bleiberecht wieder auf Länderebene zu ermöglichen.
Herr
Präsident des Vorarlberger Landtages
Mag. Harald Sonderegger
Petition betreffend
„ 1. Faire Verteilung von Flüchtlingen
2. Humanitäres Bleiberecht in Landeskompetenz“
Weltflüchtlingstag 2015
„Asylrecht sicherstellen, Flüchtlinge fair verteilen und menschenwürdig betreuen“
Anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20. Juni 2015 laden in verschiedenen europäischen Ländern NGOs zum Umbrella March ein, um ein Zeichen der Solidarität mit schutzbedürftigen Vertriebenen zu setzen.
Seit mehreren Monaten erleben wir eine dramatische Zunahme der Zahl von Menschen, die v. a. aus Kriegsgebieten in Asien und Afrika fliehen, mit einem Ziel und einer Hoffnung: Europa.
Die allermeisten Flüchtlinge bleiben nahe ihrer Heimat und kommen in aufnehmenden Ländern unter, die weitaus ärmer sind als die europäischen Länder.
Diejenigen, die es versuchen, nach Europa zu kommen, sind eine kleine Minderheit, zugleich sind es oft die Qualifiziertesten.
Tausende von ihnen sind beim Versuch, das Mittelmeer zu überqueren, ums Leben gekommen, oft als Opfer skrupelloser Schleuser. Italien und Griechenland sind in einer Vielzahl von Fällen die europäischen Erstaufnahmeländer und nach den Bestimmungen des
Dublin-Abkommens verpflichtet, Asylverfahren abzuwickeln. Von anderen europäischen Staaten werden Flüchtlinge dorthin zurückgeschoben.
Das ist eine unhaltbare Situation. Daher hat die EU-Kommission eine gerechtere Verteilung der Asylsuchenden auf die EU-Länder mittels einer Quote vorgeschlagen, die auf Bevölkerung, Wirtschaftskraft, Arbeitslosigkeit und Flüchtlingsanzahl abstellt.
Wir, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Umbrella March 2015, unterstützen diesen Vorschlag. Solidarität ist stärker, wenn alle einen gerechten Beitrag leisten.
Innerhalb Österreichs werden Flüchtlinge mittels einer Quote auf die Bundesländer aufgeteilt. Der momentane Zustrom stellt Länder und Gemeinden vor große Probleme in ihrem Bemühen, Schutzsuchende aufzunehmen, unterzubringen und gut zu betreuen.
Ein beträchtlicher Teil der Vorarlberger Gemeinden beteiligt sich nicht an einem notwendigen Akt der Menschlichkeit und der Solidarität.
Wir erwarten, dass alle Ebenen – die EU-Mitgliedsstaaten, die österreichischen Bundesländer und die Vorarlberger Gemeinden – die Aufnahme von Flüchtlingen auf der Grundlage von gerechten Verteilungsschlüsseln organisieren.
In diesem Sinne fordern wir die Vorarlberger Landesregierung, den Vorarlberger Landtag auf
1. auf die Vorarlberger Gemeinden einzuwirken, einen angemessenen und gerechten Beitrag zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zu leisten
2. für die Vorarlberger Gemeinden eine Quote für die Unterbringung von Flüchtlingen festzulegen und diese Quote inhaltlich am EU-Kommissionsvorschlag für die EU- Staaten zu orientieren
3. Flüchtlinge von Anfang an in ihrem Integrationsprozess zu unterstützen durch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Vor einem Jahr hatten wir die Probleme aufgezeigt, die durch die Neuorganisation des Asyl- und Fremdenwesens in Österreich entstanden sind.
Wir fordern daher die gewählten Entscheidungsträger des Landes Vorarlberg erneut auf, sich mit allen rechtlichen und politischen Mitteln dafür einzusetzen, dass die Entscheidungsgewalt für das Humanitäre Bleiberecht wieder in Länderkompetenz gegeben und somit auch dem Landeshauptmann von Vorarlberg überantwortet wird.
Weiters möge sich das Land Vorarlberg dafür einsetzen, dass jeder strafrechtlich unbescholtene Mensch nach einem mehrjährigem Aufenthalt in Österreich von maximal fünf Jahren vom Österreichischen Staat automatisch ein dauerhaftes Bleiberecht zuerkannt bekommt.
Für den Verein VINDEX – Schutz und Asyl
Mag. Peter Mennel
(Obmann)
Bregenz, am 19.06.2015
EUROPEAN UMBRELLA MARCH