In der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ steht unter Art. 14: „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.“
Und in Art. 6 ist das „Recht auf ein faires Verfahren“ geregelt.
Das dieses im Bundesamt für Asylwesen (BfA) in Feldkirch (Vorarlberg) des öfteren auf das Gröbste verletzt wird und nicht nur die Mindeststandards auf ein faires Verfahren und auch menschlichen Anstands nicht eingehalten werden, sondern auch engagierte BegleiterInnen aufgrund der Tatsache, einen Block für Notizen zur Hand nehmen zu wollen, Hausverbote erteilt bekommen haben und in Folge ein für jeden sichtbares Konterfei dieser Person im Eingangsbereich aushing, hat nun ein beherzter Bürger eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Einvernahmeleiterin und ebenfalls an den Geschäftsführer wegen Verletzung seiner Pflichten verfasst.
Als der Artikel in den „Vorarlberger Nachrichten“ erschien, folgten gleich mehrere Leserbriefe, die ähnlich erschüttert über die unsäglichen Umgangsweisen mancher EinvernehmerInnen berichteten.
Es gibt einen breiten Konsens engagierter BürgerInnen, nun verstärkt Schutzsuchenden zur Seite zu stehen und auch die Medien sind an einer weiteren Aufklärung über die Einhaltung der Rechte und auch Mindeststandards interessiert.