Archiv der Kategorie: Aktuelles

UMBRELLA MARCH am Mittwoch, 18.06.2014 – Start ist um 16 Uhr am Hafen Bregenz

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Der Verein Vindex sucht Unterstützer und Förderer!

Vindex existiert nun seit knapp 1,5 Jahren und versucht sich in Vorarlberg zu etablieren. Vindex bekommt keinerlei öffentliche Mittel, ist rein spendenabhängig und hat in der Kürze der Zeit seines Bestehens durchaus beachtliche Leistungen erzielt:
Im Jahr 2013 hat Vindex insgesamt 15 Menschen vor einer Abschiebung bewahrt und Bleibeberechtigungen erzielen können. Vindex begleitet zu den Verhören der Asyleinvernahmen, gibt Support, Rat und Unterstützung bei der Alltagsbewältigung und vermittelt in Therapie.
Vindex hat den „Freundschafts-Kinderclub“ aufgebaut, in dem traumatisierte Flüchtlingskinder und einheimische Kinder zusammen spielen, Ausflüge machen, Freizeiten verbringen.
Es gibt den „NachhilfelehrerInnen-Club“, in dem (ehemalige) Flüchtlingskinder, die inzwischen kurz vor der Matura stehen, „Neuankömmlinge“ unterrichten und bei ihrem Ankommen behilflich sind.
Vindex organisiert und nimmt teil an Veranstaltungen, versucht Berührungsängste abzubauen und eine paritätische Gesellschaft zu leben und auszudrücken.

Vindex ist politisch neutral und dennoch politisch engagiert: Wir versuchen auf die Not schutzsuchender Menschen hinzuweisen, ihnen unsere Stimme zu verleihen, auf Unrecht hin zu weisen. Wir prangern die europäische Flüchtlingspolitik an.
Wir fordern die Einhaltung der Menschenrechte und das Recht auf Schutz und Asyl.
Wir setzen uns ein, dass humanitärer Schutz wieder auf Länderebene entschieden werden kann und Flüchtlinge so behandelt werden, wie es sich jeder für sich wünscht: Menschlich!

Die Finanzierung von Vindex ist nur noch bis September gesichert.
Wir suchen Unterstützer und Förderer!
Insgesamt müssen wir die große Summe von 40.000 Euro stemmen, dazu sind wir auf Hilfe angewiesen und suchen:

150 Personen á 20 Euro monatlich
120 Personen à 25 Euro
90 Personen à 34 Euro
60 Personen à 50 Euro
und 30 Personen à 100 Euro
…auch größere Spenden werden gerne entgegen genommen

Bitte helft mit, dass der Verein Vindex weiterhin seine Arbeit verrichten kann!

Weitere Informationen, der Arbeit und vielschichtigen Aktionen von Vindex per Email, Post, Telefon oder persönlich.

Kontonummer:
Vindex – Schutz und Asyl e.V.
Raiffeisenbank Leiblachtal (BLZ 37439)
Kontonummer: 3.827.284
IBAN: AT8637 4390 0003 827284
BIC: RVVGAT2B439

Helft mit! DANKE!

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UMBRELLA MARCH Bregenz 18. Juni

Auch in diesem Jahr schließt sich Vindex zum Weltflüchtlingstag dem europaweiten Aufruf zur gemeinsamen Demonstration für Flüchtlinge und dem Recht auf Schutz durch Asyl unter dem Motto „Umbrella March“ an.

In diesem Jahr wird besonders auf das derzeit größte humanitäre Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien hingewiesen.

Vindex solidarisiert sich gemeinsam mit vielen anderen NGO`s an  „EUROPE ACT NOW
Europäische Flüchtlingskampagne für Syrien“

Ebenfalls wird all der Toten an den europäischen Außengrenzen hingewiesen, denen täglich sechs Menschen zum Opfer fallen.

Vindex wird sich weiter -gemeinsam mit ihren österreichischen Freunden und Familien- für
Usman, Khan und Mainullah engagieren, wir werden weiter auf ihre Schutzbedürftigkeit hinweisen und uns für eine Zukunft in Sicherheit für diese jungen Männer einsetzen.

Treffpunkt am 18. Juni 2014 um 16 Uhr am Hafen Bregenz
Schirmlauf durch die Innenstadt Bregenz
Abschlusskundgebungen
Unterschriftenaktion

Bunte Schirme bitte mitbringen

Flyer kann angefordert werden unter: info@vindex.or.at

Umbrella March 2014

 

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Alle Menschen sind auf Hilfe angewiesen, in der Not auf auch bezahlte!

Vom Recht, das Richtige zu tun

Die Flucht kennt, gestern wie heute, keine Legalität. Der Weg ins Exil wurde immer erkämpft, der Bürokratie abgerungen und erforderte nicht selten eine List.Über „Schlepperei“ oder: Warum die Republik selbst zum Fluchthelfer werden sollte.

Von Thomas Wallerberger  (Die Presse)

Zwischen März 1938 und der Schließung der „Reichsgrenzen“ im November 1941 flüchteten mindestens 130.000 Österreicher in ein meist lebenslanges Exil. Diese Flucht gelang zu Fuß über die französische Grenze, wurde mit Skiern in die Schweiz versucht, mit gefälschten Visa nach Ungarn, legalen und illegalen Transporten nach Palästina, unter Vortäuschung einer pflegerischen Ausbildung nach England, mit Fischerbooten nach Schweden, mit allen Mitteln nach Brasilien, in die USA, die Sowjetunion, nach Schanghai, Kolumbien, Australien, Neuseeland.

Menschen überlebten durch arrangierte Ehen, durch Bestechung von Beamten oder als U-Boote in Verstecken. Im französischen Exil verschaffte sich der Schriftsteller Albert Drach ein Rechtsgutachten, welches ihm bescheinigte, dass das Kürzel I.K.G. auf seinem Wiener Heimatschein „im katholischen Glauben“ und nicht „Israelitische Kultusgemeinde“ bedeute. Es war also oft Strafbares – „Schlepperei“, „Bestechung“, „Korruption“, „Scheinehe“, „Dokumentenfälschung“ –, was NS-Verfolgten mit Glück und der Gunst des Zufalls das Leben rettete.

Zur Rolle von Behörden bei der Flucht lässt Bertolt Brecht in seinen „Flüchtlingsgesprächen“ den Wiener Physiker Ziffel im Schweden der Kriegsjahre lakonisch festhalten: „Mit etwas Bestechung können Sie sogar gelegentlich Gerechtigkeit erlangen. Damit ich in Österreich auf dem Passamt an der Reih drangekommen bin, hab ich ein Trinkgeld gegeben. Ich hab einem Beamten am Gesicht angesehen, dass er gütig war und was genommen hat.“

Die Flucht kennt, gestern wie heute, keine Legalität, zumindest nicht im Sinne einer positivistischen Auslegung des Rechts. Der Weg ins Exil wurde immer erkämpft, der Bürokratie abgerungen, war mit langem Warten und Bangen verbunden und erforderte nicht selten eine List. Der Verfasser der „Reinen Rechtslehre“, Hans Kelsen, einer der wichtigsten Rechtsgelehrten des 20. Jahrhunderts, geboren im Prag der k.-u.-k.-Zeit und Architekt der in großen Teilen heute noch geltenden Verfassung von 1920, versuchte ein abgeschlossenes Wissenschaftssystem des Rechts zu konstruieren. Das Gesetz, frei von moralischen und soziologischen Begründungen, sollte auf Basis von Rechtsnormen in sich selbst begründet sein. Das Problem dieser Konzeption war: Das System Recht funktionierte in sich, schloss aber Kelsen selbst aus. Er verlor seinen Lehrstuhl in Deutschland 1933, die österreichische Staatsbürgerschaft und seine Anstellung in Prag – auf Druck der Nationalsozialisten. Angesichts solcher Bedrohtheit des eigenen Lebens und des Ausgeschlossenseins aus dem Gemeinwesen stellt sich die Frage nach einem Recht auf Widerstand. Und zwar nach einem, das nicht erst im Rückblick von anderen Generationen anerkannt wird, im Sinne einer verspäteten Rehabilitierung im Nachhinein, sondern nach einem, das gegenwärtig gültig ist.

Wenn im Rechtssystem die Aussage „Niemand darf das Gesetz ungestraft brechen“ die moralische Norm „Niemand soll das Gesetz brechen“ gleichzeitig voraussetzt und fordert, dann gilt mit der Aussage „Niemand darf gefoltert und ermordet werden“ die moralische Norm „Niemand soll gefoltert und ermordet werden“. Diese beiden „Sollen“ können jedoch in einen Widerspruch treten, der Abwägung verlangt und politisches Handeln herausfordert. Als anständiger Staatsbürger dient man der Demokratie nicht durch blinden Gehorsam gegenüber den Instanzen, sondern vor allem mit moralischem Handeln und politischer Teilnahme. Die Notwendigkeiten von Flucht in der Öffentlichkeit zu verhandeln, von „Schlepperei“ bis „Dokumentenfälschung“, stellt daher keinen Aufruf zum Rechtsbruch dar, sondern einen Appell zur Einhaltung einer moralischen Norm, die als wichtig bewertet wird. Dabei geht es nicht um den Bruch der bestehenden Ordnung, sondern um deren Erweiterung. Immer wieder kommen Aktivisten, kürzlich der Obmann von „Asyl in Not“, Michael Genner, deshalb mit der Judikative in Konflikt, und immer wieder kommt der Rechtsstaat bei diesen Fragen zu Recht ins Trudeln.

Unmittelbar an Leib und Leben bedroht, spielen die Gründe der Bedrohung eine untergeordnete Rolle. Für die betroffene Person werden sie später wieder bedeutsam. Ob aus Angst vor einem totalitären Faschismus oder vor al-Qaida-Milizen in Nordsyrien, es wird versucht das eigene Leben zu retten, und zwar mit allen Mitteln. In der Diskussion um „Schlepper“, „Menschenschmuggler“ und „Scheinehen“ gibt es sodann zwei sich anscheinend nicht beeinflussende Sachverhalte. Einerseits besteht kein Zweifel daran, dass ohne entsprechende Fluchthilfenetzwerke und Routen die allermeisten Asylwerber Krisengebiete niemals verlassen könnten, andererseits besteht kaum eine Möglichkeit der nicht illegalen Einreise in ein westeuropäisches Land. Alfred Polgar, selbst von den Nazis verfolgt und in Prag und den USA im Exil, drückte es im September 1938 so aus: „Ein Mensch wird hinterrücks gepackt und in den Strom geworfen. Er droht zu ertrinken. Die Leute auf beiden Seiten des Stroms sehen mit wachsender Beunruhigung den verzweifelten Schwimmversuchen des ins Wasser Geworfenen zu, denkend: Wenn er sich nur nicht an unser Ufer rettet.“

Das ist übertragbar auf die asymmetrischen aktuellen Wahrnehmungsphänomene von Krieg und Krise. Die Anforderungen an die Formen von Hilfe werden nicht nur nicht erfasst, sondern selbst die nackte Notwendigkeit von „Hilfe“ tritt den Konsumenten von Kriegsberichten und -bildern nicht ins Bewusstsein. Diese seltsame Bewusstseinsgeografie der humanitären Krise ist eine Distinktionsleistung höchsten Grades: Innerhalb der Staatsgrenzen gilt unhinterfragt die restriktive Herrschaft des Rechtsstaates, außerhalbbegegnet uns Anteilnahme und Betroffenheit. EinKriegsereignis scheint die österreichische Politik und Bevölkerung in ein Dilemma zwischen Gesetzestreue und Betroffenheit zu stürzen, verloren geht darüber jeder Impuls zu handeln.

Alfred Polgar publizierte die oben zitierten Zeilen im „Prager Tagblatt“, ein halbes Jahr nach der Annexion Österreichs durch Hitlertruppen und zwei Monate nach der internationalen Flüchtlingskonferenz von Evian am Genfer See im Juli 1938. An dieser nahmen, auf Initiative des US-amerikanischen Präsidenten Franklin D. Roosevelt, 32 Staaten teil, um die Hilfe für Menschen, die vom NS-Regime als Juden verfolgt wurden, zu regeln. Doch die objektive Anerkennung der bedrückenden Situation Hunderttausender führte nicht zu staatlichen Maßnahmen. Die Grenzen wurden dicht gehalten, bis sie entweder von Hitlers Wehrmacht überschritten wurden oder es für die Flucht ohnehin viel zu spät war. Die Staaten sahen besorgt zu und hofften, dass sich die Flüchtlinge „nur nicht an unser Ufer“ retteten.

Humanitäre und lebensbedrohende Krisen stellen sich heute anders dar, sie existieren nicht mehr innerhalb des Territoriums des „Westens“, sondern an vielen Orten jenseits seiner Außengrenzen und in vielen Formen, als Bürgerkriege, Hungerkatastrophen, Familienfehden, Clan- und Religionskriege, ethnische und konfessionelle Verfolgungen. Nicht verändert hat sich, dass es damals wie heute der moderne Nationalstaat ist, der die Möglichkeit hätte, diesen Bedrohungen wirksam entgegenzutreten und den betroffenen Menschen bei ihrer Flucht zu helfen und unterstützend beizustehen.

Legaler Aufenthalt und staatlicher Schutz sind die wichtigsten Anliegen von Menschen, die aus sich auflösenden und sie bedrohenden Staatenverbänden flüchten. Gerade deshalb muss konkretes staatliches Handeln im Zentrum jeder Diskussion über Flucht und Asyl stehen und – auch strategisch – das offizielle „Nein“ zur moralischen Frage nach Hilfe demaskiert werden. Im Falle des syrischen Bürgerkrieges könnte die Republik ihre Kontingente erhöhen, Aufnahmekriterien vereinfachen und in den Flüchtlingslagern in der Türkei und Jordanien aktiv werden. In der Schweiz werden für Syrer Asylverfahren eröffnet, dann aber verzögert. Davon Betroffene könnten in Österreich zu Verfahren zugelassen werden. Es würde ihnen die Hoffnung geben, irgendwann auch ihre Familien aus dem Kriegsgebiet retten zu können. Bisher wird aber nicht einmal das vom Innenministerium festgelegte Kontingent ausgefüllt. Während 380 österreichische Soldaten innerhalb kurzer Zeit von den Golanhöhen zwischen Israel und Syrien abgezogen werden konnten, ist es seit Monaten nicht möglich, auch nur der gleichen, geringen Anzahl an Bürgerkriegsflüchtlingen in Österreich Schutz zu bieten.

Regierungshandeln ist in der Flüchtlingspolitik momentan gleichzusetzen mit Abwehrhandlung. Keineswegs war dies immer der Fall. Der „Fluchthelfer“ Rudolf Kirchschläger vergab während der Niederschlagung des Prager Frühlings, gegen die Weisungdes damaligen Außenministers Kurt Waldheim, Visa an Dissidenten. Beide sollten später das Amt des Bundespräsidenten bekleiden. Bei der Niederschlagung des Ungarnaufstands 1956 überquerten, unter Duldung der österreichischen Behörden, 200.000 Ungarn die österreichisch-ungarische Grenze. Das Flüchtlingslager Traiskirchen wurde zu einem Aushängeschild aktiver Neutralitätspolitik, der spärliche Nachkriegswohlstand, selbst bei dieser großen Zahl, nicht als bedroht angesehen. 1973 wurden, nach dem Militärputsch in Chile, Tausende Anhänger der gestürzten Allende-Regierung aufgenommen, nach der islamischen Revolution 1979 im Iran kamen weitere politische Flüchtlinge.

Doch in der jüngeren Vergangenheit scheint sich etwas grundsätzlich verändert zu haben. Die Kulturthese des bedrohten Abendlandes bringt europäische Regierungen dazu, sich hinter dessen vermeintlichen Grenzen zu verschanzen, so perfide es auch sein mag, sich nach dem Angriff auf das europäische Judentum durch den Nationalsozialismus noch auf eine abendländische Gesamtkultur und -tradition zu beziehen. Flüchtlinge werden mittlerweile vorzugsweise geordert und nicht nach den Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention aufgenommen. So vermeinte etwa ein österreichischer Außenminister und Vizekanzler vor einigen Monaten, „Kinder, Frauen und Christen“ aus Syrien seien aufzunehmen, 500 maximal. Als politisch aktiver Kurde aus dem türkisch-syrischen Grenzgebiet gehört mandamit einer anderen Welt an, die ihre Probleme selbst zu lösen hat. Politische Fluchtgründe bekommen in den vergangenen Jahren beinahe etwas Ehrenrühriges. In einem protektionistischen Europa, dem vom neoliberalen Paradigma seine dünne politisch-moralische Haut abgezogen wurde, herrscht die Angst.

Dabei ist das Überleben durch Flucht „nur“ die erste von vielen Aufgaben. Die syrischen Bürgerkriegsflüchtlinge beispielsweise sind meist schwerst traumatisiert, durchwachen die schmerzhaften, frühen Morgenstunden, haben Gesundheitsprobleme, Sprachprobleme und vor allem fehlende Perspektiven in Bildung und Beruf. Es gibt keine finanzierten Therapieplätze bei gleichzeitig langwierigen und belastenden Asylverfahren. Danach wartet ein nach innen starres und nach außen exkludierendes Bildungs- und Erwerbsarbeitssystem. Hinzu kommt die Unsicherheit über den Verbleib von Eltern, Geschwistern, Freunden.

Das österreichische Exil, von 1938 bis 1945 und darüber hinaus, kannte all diese Probleme. In einem postfaschistischen Staat, versehrt durch seine noch nicht vergangene Vergangenheit, sollten die moralischen Ansprüche an den Staatsbürger diejenigen des Rechtsstaates immer übertreffen. Es gibt eine Verantwortung zum Handeln, die Republik Österreich sollte „Schlepper“ nicht vor Gericht stellen, sondern selbst zum Fluchthelfer werden. ■

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 12.04.2014)

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BENEFIZ-Veranstaltungen für Vindex

Seit Gründung des Vereins im April 2013 wurden 68 Menschen beraten und begleitet, dafür wurden rund 500 Stunden aufgewendet. Acht Menschen wurden an Therapeuten und fünf Menschen
an Rechtsanwälte weiter vermittelt, weitere zwölf Menschen in weiterführende
Rechtsberatung aufgrund Beschwerdeeinreichung gegen negative Asylentscheide.
Es konnten positive Asylbescheide erzielt, drohende Abschiebungen erfolgreich verhindert und Bleibeberechtigungen für Familien erzielt werden.

Vindex hat den Umbrella-March am Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2013 in Bregenz organisiert und durchgeführt, Petitionen verfasst, Unterschriften-Aktionen anregen können, an Fortbildungen teilgenommen und Informationsveranstaltungen abgehalten, eine Kino-Filmreihe zum Thema „Flucht und Asyl“ im Spielboden Dornbirn mit organisiert.
Vindex hat sich österreichweit vernetzt und Kooperationen mit anderen NGO`s geschlossen.

Der „Freundschaftsclub“ für einheimische und Flüchtlingskinder wurde gegründet und trifft sich regelmäßig für Freizeitaktivitäten.
Es wurden Lerngruppen zur Vorbereitung auf Deutschprüfungen initiiert, Nachhilfeunterricht für Kinder und junge Erwachsene unterschiedlicher Schulstufen durchgeführt, sprachlernorientierte Bastel- und Kreativabende gemacht, neue Freundschaften wurden geschlossen.

Der Verein Vindex wird ausschließlich aus Spenden finanziert.
Im Oktober konnte eine hauptamtliche Stelle geschaffen werden, nun konnte eine zweite Halbtagsstelle (ebenfalls gefördert durch das AMS) eingerichtet werden.

Bisher verfügen wir über keine „eigenen“ Räume. Für Beratungen oder o.g. Aktivitäten können wir andere Räumlichkeiten mit benützen. Der Verein Vindex ist auf der dringenden Suche nach Räumen, um die bisherigen Angebote aber auch weitere Vorhaben umzusetzen.

Wir sind abhängig davon, dass sich immer mehr Menschen anschließen und uns auch finanziell unterstützen.

Daher freuen wir uns, dass wir auf folgende Benefiz-Veranstaltungen aufmerksam machen können:

Es spielen:
Das „Küchenorchester“ und „Trickster Flint“ geben das Stell-dich-ein am 21.03. ab 20 Uhr im Pfarrheim Dornbirn-Hatlerdorf.

Es liest:
Am 28. und 29.03. liest Michael Genner aus seinem Buch „Verleitung zum Aufstand“ in Bregenz im Theater KOSMOS und in Bludenz im „Zum goldenen Narren“, Beginn jeweils 19:30 Uhr

(siehe Veranstaltungskalender)

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Während Sie Kultur und Spezialitäten genießen, unterstützen Sie gleichzeitig die Arbeit und das Engagement des Vereins Vindex

 

 

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Offener Brief

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Mag. Markus Wallner, sehr geehrter Herr Landesrat Ing. Erich Schwärzler, sehr geehrte Frau Landesrätin Dr. Greti Schmid,
sehr geehrter Herr Dr. Hans-Peter Ludescher, sehr geehrter Herr Mag. Arnold Brunner,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Karl Hueber!

Sehr geehrter Herr Bischof Dr. Benno Elbs!

Wir wenden uns an Sie alle, da Sie Entscheidungsträger sind, an Positionen mit Macht und Einfluss sitzen und – wie wir hoffen – über Möglichkeiten verfügen, die Unmögliches möglich machen können. Uns ist bewusst, dass Sie sich in dieser Hinsicht nicht zur Einflussnahme berechtigt sehen. Da das bestehende Asylgesetz so wenig Schutz bietet und ein „Humanitäres Bleiberecht“ dem Ministerium unterstellt ist, wollen wir Sie erst recht darum bitten, Ihren „informellen Einfluss“ geltend zu machen und denen eine Stimme geben, die keine haben.

Wir wenden uns an Sie im Namen von: (Namen aus Sicherheitsgründen auf dieser Seite nicht veröffentlicht!)

  1. Mainullah – Afghanistan
  2. Khan – Pakistan
  3. Zaheer – Pakistan
  4. Usman – Pakistan

Diese vier Menschen haben in Österreich um Asyl angesucht, sind in ihren jeweiligen sehr zügigen Asylverfahren negativ beschieden worden und haben inzwischen die sog. „Aufforderung zur Ausreise“ durch die BH Bludenz zugestellt bekommen.

Nach rechtlichem Sinne sind sie damit illegal und sie erfüllen auch nicht die Kriterien eines fünfjährigen Aufenthaltes, die es ihnen ermöglichen könnte, einen Antrag auf humanitären Schutz zu stellen.

Wir beziehen uns auf einen Auszug der „Genfer Flüchtlingskommission“, den auch das Innenministerium als Grundlage für die Erteilung von Asyl, Bleiberecht und humanitären Schutz zitiert:

Ein Flüchtling ist eine Person, die
„…aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann…“

Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 („Genfer Flüchtlingskonvention“)
http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_asylwesen/

Frau Innenministerin Johanna Mikl-Leitner sprach den sehr wahren Satz in einem Interview gegenüber „Heute.at“ am 30.07.2013: „Mir tun die Menschen leid!“

Es läge also in ihrer Hand als weisungsbefugte Ministerin gemäß der Wahrung der Menschenrechte, gemäß dem Recht auf Asyl und gemäß ihrem „natürlichen Empfinden“ Flüchtlingen Schutz zu gewähren.

Tatsächlich ist es aber so, dass nur 1% aller Flüchtlinge aus Pakistan in Österreich Asyl bekommen. Im Vergleich dazu werden in Deutschland 25% aller pakistanischen Flüchtlinge anerkannt. Selbst diese eklatant höhere Anerkennungsrate ist immer noch absurd angesichts der hoch prekären Sicherheitslage in Pakistan.

Der Vergleich zwischen Österreich und Deutschland bringt uns zu der Ansicht, dass Österreich eindeutig seiner unterschriebenen Verpflichtung zu der Erklärung der Menschenrechte in zu geringem Maße nachkommt und dringend „Nachholbedarf“ besteht.

Täglich sind in den Medien weitere Schreckensmeldungen aus Afghanistan und Pakistan nachzulesen. Das Außenministerium rät dringend von Reisen in diese Länder ab, da der Schutz auf Leben dort nicht gewährleistet werden kann.

Es ist weltweit bekannt, dass die Taliban ein breit gespanntes Terrornetzwerk aufgebaut haben.

Diese vier jungen Männer haben teilweise Grauenvolles erlebt, Familienangehörige sind vor ihren Augen ermordet worden. Als ihr eigenes Leben durch die Taliban bedroht wurde, haben sie noch als Jugendliche ihr Land verlassen müssen. Sind auf abenteuerlichsten und sehr gefährlichen Wegen (Überfahrten auf dem Meer in überfüllten Flüchtlingsbooten) zuerst nach Griechenland oder in die Türkei gekommen, wurden auch dort „mit Stöcken geschlagen“ oder monatelang inhaftiert in nassen Verliesen, die sie nur knapp gesundheitlich überlebten. Irgendwann in Österreich angekommen, wurde ihnen nun ebenfalls der Schutz verwehrt.

Alle vier sind in Österreich nicht untätig herum gesessen: Sie haben mit großem Ehrgeiz teils Lesen und Schreiben und vor allem die deutsche Sprache erlernt, sie haben ÖsterreicherInnen kennen gelernt, sind von heimischen Familien „an Kindes statt“ angenommen worden. Einer von ihnen wird nun Vater: Er hat seine Frau – eine gläubige Katholikin- hier kennen gelernt. Aufgrund fehlender Papiere war es nicht möglich zu heiraten. Sie haben sich von einem Imam trauen lassen, der sie vor Gott legitimiert, anders wäre es für die junge Frau und auch Zaheer nicht möglich gewesen, ihrer Liebe zueinander Ausdruck zu geben. Inzwischen ist sie im 5. Monat schwanger.

Neben diesen vier jungen Männern sind nun also inzwischen viele weitere Menschen persönlich mit ihnen verbunden, sind persönlich durch die negativen Asylbescheide betroffen. Sie hoffen gemeinsam, engagieren sich und werden aufgrund der unmenschlichen Asylpolitik unfreiwillig auf eine Weise politisch, die sie sich niemals hätten erträumen lassen. Ein Gefühl der Scham und Ohnmacht macht sich breit!

Es haben sich also nicht nur vier junge Männer an Vindex – Schutz und Asyl gewendet, sondern gleich eine größere Anzahl von „Wahlfamilienvätern und –müttern“, von Freundinnen und Freunden, von LehrerInnen und führenden Institutionen in Vorarlberg.

Alle sind gleichermaßen betroffen, möchten ihrer Betroffenheit und Ohnmacht Ausdruck geben.

Daher bitten wir Sie also im menschlichen, christlichen und auch politischen Sinne, sich für Mainullah, Usman, Khan und Zaheer einzusetzen!

Wir bitten Sie ebenso, diesen jungen Männern und ebenfalls den Menschen, die hier leben und sich für sie einsetzen Gehör zu verschaffen, ihnen einen Termin zu geben und sich persönlich aus ihren Leben berichten zu lassen.

In den Fällen der vier jungen Männer ist – in jeweils sehr schnellen Verfahren, ohne ausreichende Rechtsberatung bzw.  teilweise ohne Beschwerdeverfahren – wohl nach bestehendem Asylgesetz per Aktenlage entschieden worden und zu dem Urteil gekommen, es mögen keine ausreichenden politischen Gründe vorliegen. Dennoch ist aber außer Acht gelassen worden, wie sehr das Leben der genannten Männer aufgrund der völlig entgleisten politischen Situation in ihren Heimatländern und der Bedrohung durch die Taliban auf Leib und Leben bedroht ist.
Wir bitten im Namen der genannten Menschen um Ihr Engagement und eine Erteilung einer Bleibeberechtigung.

Bregenz, am 26.Februar 2014

Eva Fahlbusch, Geschäftsführerin von Vindex – Schhuz und Asyl e.V.
Peter Mennel, Obmann von Vindex – Schutz und Asyl e.V.

Wenn Sie sich diesem Schreiben anschliessen möchten schreiben Sie persönlich an die Verantwortlichen der Landesregierung oder unterstützen Sie durch Ihre Unterschrift:

Hiermit schließe ich mich vollinhaltlich der Bitte um Bleiberecht für Khan, Mainullah, Usman und Zaheer an.
Bitte tun Sie Ihr möglichstes, nutzen Sie Ihre Position und Ihr Einflussvermögen, um diesen jungen Männern eine Zukunft in Sicherheit und Frieden zu ermöglichen!

Bleiberechtsentscheidungen müssen wieder in die Hand der Landesregierungen!
Die Asylgesetze müssen humaner werden!
Schutz und Asyl ist Menschenrecht!
Bitte Name, Vorname und Adresse
an
info@vindex.or.at

 

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Aus aktuellem Anlass:

Es geschehen noch Zeichen und Wunder!

Die Strafanzeige von Unbekannt gegen Michael Genner,
eingeleitet durch die Staatsanwaltschaft Wien wegen „Gutheißen einer mit Strafe bedrohten Handlung“ wegen seiner Aussage

„Vor jedem ehrlichen Schlepper, der saubere Arbeit macht, der seine Kunden sicher aus dem Land des Elends und Hungers, des Terrors und der Verfolgung herausführt, der sie sicher hereinbringt, den Grenzkontrollen zum Trotz, in unser ‚freies‘ Europa, habe ich  Achtung. Er ist ein Dienstleister, der eine sozial nützliche Tätigkeit verrichtet und dafür auch Anspruch hat auf ein angemessenes Honorar.“

ist nun zwei Tage vor der Verhandlung von der Oberstaatsanwaltschaft
Wien zurück gezogen worden!

Viele Menschen und Organisationen -so auch Vindex – Schutz und Asyl- haben sich vereint und solidarisch hinter Michael Genner gestellt, Susanne Scholl bat darum, selbst angezeigt zu werden, es wurden öffentliche Pressemeldungen gemacht, Amnesty hat sich bedenklich gegen den Verstoß der Meinungsfreiheit  geäußert….

Zu dem anberaumten Verhandlungstermin haben sich mehr als 140 Menschen angekündigt, Michael Genner hatte einen Antrag auf Umverlegung in den Großen Schwurgerichtssaal gestellt, damit dem großen Andrang der interessierten Menschen und auch der Presse -selbst aus angrenzenden Nachbarländern- genügend Platz zur Verfügung steht.

Eine Petition mit 230 Unterschriften wurde an das Landesgericht Wien gerichtet.

Eine Demonstration am Tag der Gerichtsverhandlung vieler UnterstützerInnen und Gegner gegen Verstöße des Rechts auf Meinungsfreiheit und zur Gutheißung der Unterstützung von Menschen, die Flüchtlingen helfen, ihr Leben in Sicherheit zu bringen war beabsichtigt.

Nun hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien zurück gerudert und der Staatsanwaltschaft Wien Weisung erteilt, die Anklage fallen zu lassen.

„Ein äußerst ungewöhnlicher Vorgang, zumal Strafanträge im Unterschied zu Anklageschriften mit dem Einbringen bei Gericht an sich rechtskräftig werden“ (Standard)

Wir gratulieren Michael Genner, der sich seit Jahrzehnten in unermüdlichem Einsatz im Kampf um Gerechtigkeit und Menschenrechte einsetzt, dass diese Anklage, die mit mit einer bis zu zweijährigen Haftstrafe bedroht gewesen wäre, nun eingestellt wurde!

Ebenfalls gratulieren wir der Entscheidung der Oberstaatsanwaltschaft Wien zu dieser rechtsstaatlichen Entscheidung!

http://derstandard.at/1389859284683/Strafantrag-gegen-Asyl-in-Not-Obmann-Genner-zurueckgezogen

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VINDEX bedankt sich

An alle Vereinsmitglieder, UnterstützerInnen und FörderInnen, Freunde und Freundinnen von Vindex!

Hiermit möchten wir uns im Namen des Vereins „Vindex – Schutz und Asyl“ bei allen Menschen bedanken, die in diesem ersten dreiviertel Jahr mitgeholfen haben, den Verein nicht nur zu verwirklichen, sondern auch auf stabilere Füße zu stellen, und die uns mit finanzieller Hilfe, mit Tat und Wohlwollen unterstützt haben in dem Bemühen, Flüchtlingen zur Seite zu stehen und unsere Hand zu reichen.

Der Verein „Vindex – Schutz und Asyl“ ist seit April dieses Jahres als gemeinnützig eingetragen, unsere Vereinsmitglieder setzen sich zusammen aus aktiven VorarlbergerInnen, Konventionsflüchtlingen und asylsuchenden Menschen. Die Tätigkeit ist breit gefächert:

Wir begleiten und beraten Menschen in ihren Asylverfahren, zu den sog. Interviews (die eher sehr massiven Verhören gleichen), wir hören den Menschen zu, wir schenken ihnen Zeit und Geduld.

Wir versuchen anerkannten Konventionsflüchtlingen in Sachen Deutschkenntnisse und Arbeitsuche behilflich zu sein. Wir versuchen integrative Gruppen zwischen Einheimischen und Flüchtlingen zu initiieren, damit diese gemeinsame Tätigkeiten verrichten. So konnten wir Nähtreffen und Gesprächsnachmittage abhalten, wo neben dem Nähen oder beim Teetrinken Deutsch gesprochen und geübt wurde.

Neben der Gründungs-Veranstaltung „Asyl ist Menschenrecht“ im April, bei der uns das Theater Kosmos die Räume zur Verfügung stellte, ermöglichte uns auch der Spielboden Dornbirn in einer Filmreihe zu Flüchtlingsthemen, uns zu präsentieren.

Wir haben in Schwarzach einen „Vindex Freundschaftsclub“ gegründet, in dem einheimische Kinder zusammen mit Kindern und Jugendlichen von Asylwerbern und Flüchtlingen malen, basteln, an einem Basar teilnahmen, rodeln, Eislaufen gehen, baden und Minigolf spielen usw., um Vorurteile abzubauen,  Kontakt und Beziehungen zu ermöglichen und kreative und Bewegungsangebote zu schaffen, während wir ihre Eltern darin unterstützen, selbst wieder Boden unter den Füßen zu bekommen.

Wir haben den Umbrella-March am Internationalen Weltflüchtlingstag in Bregenz organisiert, konnten uns österreichweit mit anderen NGO`s vernetzen und eine Zusammenarbeit aufbauen. Mitglieder der Vereins haben an Fortbildungen teilgenommen, konnten die „Profis“ unter uns (also die Flüchtlinge selbst) mit asylrechtlichem Know how befähigen, um ihr erweitertes Wissen an Asylsuchende in Muttersprache weiter vermitteln zu können. Wir haben beigetragen, anerkannten Flüchtlingen zu Aus- und Weiterbildungen entsprechend ihren persönlichen Neigungen zu verhelfen. Wir haben gebrauchte Möbel aus verschiedenen Orten in Vorarlberg eingesammelt und in Flüchtlingswohnungen gebracht, um diese gemütlicher und wohnlicher zu machen. Wir wurden für ein Catering am Wahlabend der Nationalratswahl geordert und haben dadurch weitere Anfragen erhalten.

Wir haben durch unseren Einsatz – durch Unterstützungsmails, persönliche Vorsprachen auf den Bezirkshauptmannschaften, in Gesprächen mit LR Schwärzler, durch Presse- und weitere Öffentlichkeitsarbeit über unsere Homepage und facebook – zumindest mitgewirkt, dass für zwei Familien aus dem Libanon bzw. Tschetschenien ein humanitäres Bleiberecht bzw. die Vergabe der Rot-Weiß-Rot-Karte plus erzielt werden konnte und für zwei junge Pakistanis, die noch minderjährig ins Land kamen, eine Aufenthaltsberechtigung erteilt wurde.

Einen durch eine Minenexplosion erblindeten Mann konnte unsere Geschäftsführerin Eva Fahlbusch durch ihr Vorsprechen bei der BH Bludenz vor der Abschiebung retten und ihn nun im Kreise seiner Angehörigen hier seine Sicherheit und auch Würde ermöglichen.

Für den dritten jungen Pakistani Usman, der ebenfalls minderjährig ins Land kam, steht die Entscheidung leider immer noch aus, trotz bereits längst positiv geäußerter Zusagen seitens des Landesrats. Wir hoffen und wünschen aus ganzem Herzen, dass auch dieser junge Mann, der alles getan hat, was ihm möglich war, um mitzuwirken und zu beweisen, dass seine Angaben echt sind, nun endlich bald an eine Zukunft in Sicherheit und Frieden denken darf.

Seit der Vereinsgründung im April hat unsere Geschäftsführerin Eva Fahlbusch über 450 Stunden für Beratungen von Asylwerbern und Flüchtlingen aus 11 Nationen aufgewendet; von Flüchtlingen, die im Verein Vindex mitarbeiten, wurden über 55 Stunden Dolmetsch-Tätigkeit ausgeübt.

Wir arbeiten viel, aber wir erleben im Ausgleich dazu sehr viel Schönes – sowohl im Kontakt mit den Flüchtlingen, als auch in der Bereitschaft immer mehr werdender VorarlbergerInnen, sich zu engagieren.

Bedanken möchten wir uns auch für die vielen, sehr herzlichen Dankesworte, die in der letzten Zeit bei uns eingegangen sind. Diese waren sehr berührend! Sie haben in ihrer Wärme und Anteilnahme vor allem aber auch gezeigt, wie vielen Menschen es ein tiefes Bedürfnis ist, entgegen aller politischer Entwicklungen Europas, „dicht zu machen und sich abzuschotten“, sich einzusetzen und sich zu engagieren. Dies alles bestärkt uns in der Richtigkeit unseres Tuns und den begonnen Weg weiter zu beschreiten!

Für die vielfältigen Formen der Unterstützung sagen wir vielen herzlichen Dank und wünschen Allen ein gesundes und zufriedenes Jahr 2014.

Peter Mennel, Obmann
Eva Fahlbusch, Geschäftsführerin

 

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Verhaftungs- und Abschiebewelle in Vorarlberg und ganz Österreich

Kurz vor Weihnachten rollt eine Verhaftungs- und Abschiebewelle über ganz Österreich hinweg!

Während wir damit beschäftigt sind, unsere Weihnachtsgeschenke für unsere Liebsten auszuwählen, Plätzchen zu backen, Weihnachtsurlaube zu planen und das Fest der Familie vorzubereiten, schwärmt Nacht für Nacht gerade die Polizei aus, stellt Aufforderungen zur Ausreise innerhalb 14 Tagen zu, nimmt zu nächtlicher Stunde Fingerabdrücke, verhaftet asylsuchende Flüchtlinge aus Pakistan und führt sie in Handschellen ab, um sie in die Polizeianhaltezentren zu überstellen, von denen sie einzeln oder zusammengesammelt abgeschoben werden.

Kamran Yousaf ist am Sonntag in aller Früh auf diese Weise in Nüziders verhaftet worden (einer von Vielen seitdem quer durch Österreich), am Dienstag via Zürich nach Lahore in Pakistan ausgeflogen worden. Er konnte sich nach Ankunft in Lahore von einer Gefängniszelle noch melden, er bat um Unterstützung aus der Ferne. Seit Mittwoch ist jede Spur zu ihm verloren gegangen!

Innerhalb der letzten zwei Wochen sind pakistanische Flüchtlinge aus Wien, Salzburg, Graz, Linz und Vorarlberg verhaftet und abgeschoben worden.

Weitere Abschiebungen geplant und stehen unmittelbar bevor!

An tschetschenische Flüchtlinge ergehen Ausreiseaufforderungen, die ihnen persönlich durch die Polizei überbracht werden. Sie haben nun zwei Wochen Zeit, Österreich „freiwillig“ zu verlassen.

Darunter ein durch eine Explosion einer Granate im Gesicht schwer verletzter Mann, der auf beiden Augen dadurch erblindet ist, der Unterkiefer mühsam zusammengeflickt, im Körper Granatsplitter. Völlig hilflos. Seine ganze Familie, seine Brüder und Schwestern leben hier, sind anerkannt. Nur ihm will man nicht glauben, er soll gehen. Nur wohin? Und wie? Wo soll er „ausgesetzt“ werden? An wen soll er sich wenden? Er wird, wenn er abgeschoben wird, in Moskau verhaftet werden, es wird niemanden geben, der ihm dort helfen kann!

Advent ist die sogenannte besinnliche Zeit, Weihnachten ist das Fest der Liebe.

In dieser Zeit wird gespendet und Nächstenliebe geübt in Form von Überweisungen an caritative Einrichtungen, für Menschen in aller Welt.

Direkt in unserer Nachbarschaft hingegen werden Menschen verhaftet und abtransportiert – wie früher!

Sehen wir nicht wortlos zu! Spenden wir ihnen unsere Aufmerksamkeit, unsere Hand, unser Wort, unsere Unterstützung, unsere Unterschrift!

Schreiben Sie an die Regierung, an Frau Mikl-Leitner, an den Bundespräsidenten, an den Bundeskanzler, an den Landeshauptmann, an den Landesrat, an regionale politische Spitzenkandidaten der Parteien, an die Kirchenvertreter!

Spenden Sie Leserbriefe und veröffentlichen Sie diese, spenden Sie Emails an Ihre Verwandten und Freunde mit der Bitte, sich anzuschliessen, um gegen diese unmenschliche Flüchtlingspolitik zu protestieren.

Spenden Sie Ihr Mitgefühl für Menschen, die Österreich um Asyl bitten, für Menschen, die nun gerade eben direkt in ihrer Nachbarschaft verhaftet und abtransportiert werden.

Schreiben Sie an info@vindex.or.at:

So können wir eine Unterschriftensammlung erstellen, die der Landesregierung übergeben werden kann!

Darüberhinaus können Sie sich der österreichweiten Kampagne „Gegen Unmenschlichkeit“ anschliessen: http://gegen-unmenschlichkeit.at/mithelfen/

 

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10. Dezember: Internationaler Tag der Menschenrechte

Heute eine verzweifelte Anfrage einer engagierten und verzweifelten Vorarlbergerin mit der Bitte um Unterstützung:

„Der unten Genannte wurde am Sonntag, 8. 12. 2013, um ca. 8 Uhr morgens von der Polizei in Handschellen aus dem Flüchtlingshaus in der Waldburgstraße in Nüziders abgeholt und ins PAZ Bludenz gebracht. – Ehrenamtliche Betreuungspersonen der Caritas haben die Auskunft bekommen, er soll…e in Kürze über Zürich in seine Heimat Pakistan abgeschoben werden. Es handelt sich um Kamran Y., geb. in Gujranwala, Pakistan; röm. kath. getauft  (Kopie aus der Heimatpfarre liegt vor). Kamran hält sich seit ca. 1 Jahr in Österreich auf; er ist geflüchtet weil er in seiner Heimat als Christ verfolgt wurde und seines Lebens nicht mehr sicher sein konnte, die Polizei aber auf der Seite der angreifenden Muslime stand. Unter der Aktenzahl  xxx ist sein „Asylverfahren“ gelaufen, bei dem er angeblich „nicht davon überzeugen konnte, dem christlich-katholischen Glauben angehangen und diesen praktiziert zu haben“. – Es war eine katastrophale Befragung, deren Analyse und Bewertung wir an den Verfassungsgerichtshof geschickt haben, zusammen mit 87 Unterschriften von Christen aus der kleinen Pfarre Herz-Märia mit der Beantragung von Verfahrenshilfe für Kamran. Ergebnis: keine Verfahrenshilfe bewilligt, jetzt Schubhaft.“

Gerade erst kürzlich hat Österreich 500 (Fünfhundert!!!) christlichen Syrern die Zusage auf Asyl gegeben, über weitere 500 wird verhandelt! Das ist Österreichs Angebot an Syrien, während dort tagtäglich Kinder, Frauen und Männer dem grausamen Krieg zum Opfer fallen. Welche Logik in diesem Angebot Österreichs liegt, entzieht sich normalem Verstand. Es stellt sich allerdings die Frage, warum christliche Syrer kommen dürfen und warum christliche Pakistanis verhaftet und abgeschoben werden? Welche Logik muss jetzt hier zum tragen kommen? Was sagen gläubige Christen hierzu? Was sagen die Kirchenvertreter? Es stellt sich ebenfalls die Frage, was für Kooperationsvereinbarungen mit der Schweiz getroffen wurden oder ob das unter „Nachbarschaftshilfe und Gentlemen agreement“ läuft? Wer veranlasst dies? Müssen wir jetzt einfach hinnehmen, dass wir wissen, dass morgen oder übermorgen wieder ein Mensch schulterzuckend auf Gedeih und Verderb in sein Heimatland überstellt wird?

Oder können und müssen wir doch laut protestieren?

10. Dezember: Internationaler Tag der Menschenrechte!
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