Hiermit veröffentlichen wir gerne folgenden Artikel aus den „Salzburger Nachrichten vom 01.11.2014:
Mehr als 120 islamische Gelehrte und Theologen haben auf das Vorgehen des selbst ernannten Kalifen Abu Bakr al-Baghdadi und des „Islamischen Staates“ (IS) reagiert. Sie unterzeichneten eine Fatwa, ein Rechtsgutachten, in dem al-Baghdadi und seine Ideologie auf das Schärfste verurteilt werden.
Die Unterzeichner zählen zur sunnitischen Orthodoxie. Unter ihnen finden sich zahlreiche Vertreter aus Ägypten, darunter Großmufti Scheich Shawqi Allam sowie hochrangige Gelehrte der renommierten Al-Azhar-Universität, der Mufti für Jerusalem und Palästina, ferner Imame und Theologen unter anderem aus den Arabischen Emiraten, Tunesien, Marokko, Tschad, Indonesien, Indien, Pakistan, dem Irak und dem Sudan sowie Theologen und Gelehrte aus der westlichen Welt. Aus Saudi-Arabien findet sich nur ein Unterzeichner der Fatwa.
Das Dokument setzt sich intensiv und detailliert mit der Islam-Interpretation des IS auseinander. Es stützt sich vollständig auf Aussagen und Handlungen der Anhänger des IS und ist in Arabisch verfasst. Es gibt eine Zusammenfassung in 24 Thesen, die wir im Folgenden veröffentlichen. Dazu stellen wir einige Passagen aus der Fatwa selbst. Die Übersetzung stammt vom Verein für islamische Bildung und interkulturellen Dialog. Der gesamte Text ist unter madrasah.de zu lesen.
„An Dr. Ibrahim Awwad al-Badri alias ,Abu Bakr al-Baghdadi‘.
An die Kämpfer und Anhänger des selbst ernannten ,Islamischen Staates‘.
27. September 2014
1. Es ist im Islam verboten, ohne die dafür jeweils notwendige Bildung und Kenntnis zu haben, Fatwas (Rechtsurteile) zu sprechen. Sogar diese Fatwas müssen der islamischen Rechtstheorie, wie sie in den klassischen Texten dargelegt wurde, folgen.
Es ist ebenfalls verboten, einen Teil aus dem Koran oder eines Verses zu zitieren, ohne auf den gesamten Rest zu achten, was der Koran und die Hadithe über diese Angelegenheit lehren. Mit anderen Worten gibt es strikt subjektive und objektive Vorbedingungen für Fatwas. Bei der Sprechung einer Fatwa, unter Verwendung des Korans, können nicht ,die Rosinen unter den Versen herausgepickt‘ werden, ohne Berücksichtigung des gesamten Korans und der Hadithe.
2. Es ist im Islam vollkommen verboten, Recht zu sprechen, wenn die arabische Sprache nicht gemeistert wurde.
3. Es ist im Islam verboten, Scharia-Angelegenheiten zu stark zu vereinfachen und festgelegte islamische Wissenschaften zu missachten.
4. Es ist im Islam (den Gelehrten) gestattet, Meinungsverschiedenheiten über bestimmte Angelegenheiten zu haben, außer in all jenen, welche als die Fundamente der Religion gelten, die allen Muslimen bekannt sein müssen.
5. Es ist im Islam verboten, bei der Rechtsprechung die Wirklichkeit der Gegenwart zu missachten.
6. Es ist im Islam verboten, Unschuldige zu töten.
7 .Es ist im Islam verboten, Sendboten, Botschafter und Diplomaten zu töten; somit ist es auch verboten, Journalisten und Entwicklungshelfer zu töten.
8. Dschihad ist im Islam ein Verteidigungskrieg. Er ist ohne die rechten Gründe, die rechten Ziele und ohne das rechte Benehmen verboten.
9. Es ist im Islam verboten, Menschen als Nichtmuslime zu bezeichnen, außer sie haben offenkundig den Unglauben kundgetan.
10. Es ist im Islam verboten, Christen und allen „Schriftbesitzern“ – in jeder erdenklichen Art – zu schaden oder sie zu missbrauchen.
11. Es ist eine Pflicht, die Jesiden als Schriftbesitzer zu erachten.
12. Die Wiedereinführung der Sklaverei ist im Islam verboten. Sie wurde durch universellen Konsens aufgehoben.
13. Es ist im Islam verboten, die Menschen zur Konvertierung zu zwingen.
14. Es ist im Islam verboten, Frauen ihre Rechte zu verwehren.
15. Es ist im Islam verboten, Kindern ihre Rechte zu verwehren.
16. Es ist im Islam verboten, rechtliche Bestrafungen sowie Körperstrafen ohne das korrekte Prozedere, welches Gerechtigkeit und Barmherzigkeit versichert, auszuführen.
17. Es ist im Islam verboten, Menschen zu foltern.
18. Es ist im Islam verboten, Tote zu entstellen.
19. Es ist im Islam verboten, Gott – erhaben und makel-los ist Er – böse Taten zuzuschreiben.
20. Es ist im Islam verboten, die Gräber und Gedenkstätten der Propheten zu zerstören.
21. Bewaffneter Aufstand ist im Islam in jeglicher Hinsicht verboten, außer bei offenkundigem Unglauben des Herrschers und bei Verbot des Gebets.
22. Es ist im Islam verboten, ohne den Konsens aller Muslime ein Kalifat zu behaupten.
23. Loyalität zur eigenen Nation ist im Islam gestattet.
24. Nach dem Tod des Propheten – Frieden und Segen seien auf ihm – verpflichtet der Islam niemanden, irgendwohin auszuwandern.
Im Namen Gottes, des Allbarmherzigen, des Allgütigen.
Preis sei Gott, dem Herrn der Welten.
Frieden und Segen seien auf dem Siegel der Propheten und Gesandten.“
http://www.salzburg.com/nachrichten/dossier/islamischerstaat/sn/artikel/es-ist-im-islam-verboten-126184/
Von strick | 29.10.2014