An Sie alle,
dies ist mein 170. Brief an Sie!
Der europäische Menschenrechtsgerichtshof hat soeben Österreich wegen Bruchs der europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt. Der Grund: ein Asylwerber aus dem Sudan erhielt keine ausreichende juristische Betreuung und keinen ausreichenden Schutz im Zusammenhang mit seiner Abschiebung nach Ungarn. Er galt als sogenannter „Dublin-Fall“.
Und das ist nur ein Fall von vielen. Nicht jeder, der widerrechtlich und unter Bruch sämtlicher internationaler Konventionen aus Österreich abgeschoben wird schafft es, sich an den europäischen Menschenrechtsgerichtshof zu wenden.
Ihnen allerdings sollte dieses Urteil – weder das erste noch das letzte – allemal zu denken geben!
Stoppen Sie die unmenschlichen, lebensbedrohlichen und häufig gesetzeswidrigen Abschiebungen nach Tschetschenien – und in alle anderen Kriegs- und Krisengebiete – sofort!
Dr. Susanne Scholl