Brauchen Iraker Asyl? – Symposium-Experten sagen einstimmig und eindeutig „JA“!

Das gestrige Symposium zum Thema „Warum Brauchen Iraker Asyl?“ im Theater KOSMOS in Bregenz war mit rund 80 interessierten TeilnehmerInnen gut besucht. Besondere Brisanz erhielt dieses Symposium auch durch den Umstand, dass während des Symposiums die ReferentInnen immer wieder Nachrichten über flüchtende Menschen aus Kirkuk und Sindschar ereilten.

Der Politikwissenschaftler und Irakexperte Dr. Thomas Schmidinger referierte eingangs über die allgemeine Lage im Irak, die Regierungsführung, politisch und religiös motivierte Milizgruppen, radikalislamistischen Terror und die Zersplitterung der Gesellschaft. Anschließend berichtete Dr. Mirza Dinnayi, Gründerin der „Luftbrücke Irak“, über die Verfolgung und systematische Vertreibung, Versklavung oder Ermordung religiöser Minderheiten wie Christen, Jesiden, Mandäer und weiterer Gruppierungen.
Die Politologin Soma Ahmad, Vorstandsmitglied der im Irak aktiven Menschenrechtsorganisation „Leeza“, beschrieb die Situation von Irakisch-Kurdistan und das derzeitige Risiko eines neuerlichen Bürgerkriegs, ausgelöst durch das Unabhängigkeitsreferendum.

Michael Genner von Asyl in Not konstatierte bei all den beschriebenen eindeutig lebensbedrohenden Gefahren für die Zivilbevölkerung ein klares Vorliegen der Voraussetzung zur Erteilung eines „subsidiären Schutzes“. Dies wird besonders auch durch die von Dr. Mirza Dinnayi plastisch beschriebene Unmöglichkeit sogenannter „innerstaatlicher Fluchtalternativen“ bekräftigt, welche für die verschiedenen irakischen Gruppen, unabhängig aus welcher Region sie stammen bzw. religiösen Richtung sie angehören.

Der „subsidiäre Schutz“ müsste nach Dafürhalten der ReferentInnen grundsätzlich JEDEM IRAKER, JEDER IRAKERIN, die es nach Europa geschafft haben, gewährt werden.
Sollten keine individuellen Gründe für den Schutz nach der Genfer Konvention vorliegen (also politisches Asyl als Konventionsstatus), dann müsse nach Art. 15 des Europ. Rates subsidiärer Schutz gewährt werden.

(Subsidiär Schutzberechtigte sind in der Europäischen Union mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark, Ausländer, denen – bei fehlender Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (Konventionsflüchtling) – nach Artikel 15 der Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) ein ernsthafter Schaden drohen würde, wenn sie in ihr Herkunftsland abgeschoben werden würden. Als ernsthafter Schaden im Sinne dieses Artikels gilt:

  • die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe
  • Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung eines Antragstellers im Herkunftsland
  • eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.)
    (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Subsidi%C3%A4r_Schutzberechtigter)

Moderatorin des Symposiums: Eva Fahlbusch, Geschäftsführerin Vindex – Schutz und Asyl

Plakate, Gestaltung und Buffet durch die „Gruppe Irak Vorarlberg

 

Umbrella March – Rede

 

 

 

 

 

 

 

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